Gebietstypen des BauGB · §§ 30 ff. BauGB · Baurecht BW

Im Bauplanungsrecht (BauGB) unterscheidet man drei verschiedene Gebietstypen:

Planbereich, § 30 BauGB

  • Geltungsbereich eines Bebauungsplans i.V.m. BauNVO (Baunutzungsverordnung)

Innenbereich, § 34 BauGB

  • Bebauungszusammenhang (im Zusammenhang bebaute Ortsteile): Aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung, die trotz vorhandener etwaiger Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (BVerwG 19.09.1986 – 4 C 15/84).
  • § 34 I BauGB: Vorhaben fügt sich in Eigenart der näheren Umgebung ein
    • Einfügen (Rahmen näherer Umgebung + Rücksicht auf Nachbarschaft)
    • Erschließung gesichert
    • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
    • Ortsbild gewahrt
    • Zulässige Abweichung im Einzelfall, § 34 IIIa BauGB

Außenbereich, § 35 BauGB

  • Alles was nicht Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. Planbereich (§ 30 BauGB) ist; Außenbereich ist kein Baugebiet, sondern soll tendenziell von Bebauung freigehalten werden (BVerwG).
  • Privilegierte Vorhaben, § 35 I BauGB
    • Kein Entgegenstehen öffentlicher Belange
    • Abwägungsvorsprung zugunsten privilegierter Vorhaben
    • Erschließung gesichert
  • Nicht privilegierte (sonstige) Vorhaben, § 35 II BauGB
    • Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange
    • Abwägungsvorsprung zulasten sonstiger Vorhaben
    • Teilprivilegierung, § 35 IV BauGB (Bestandsschutz)

Exkurs: § 33 BauGB

Vorhaben, die nach §§ 30, 34, 35 BauGB nicht, aber nach dem Stand eines in der Aufstellungsphase befindlichen Bebauungsplans, dessen öffentliche Bekanntmachung zwingend bevorsteht, zulässig sind.

Zusammenfassung

Merke Dir die drei Gebietstypen des BauGB: Planbereich, Innenbereich und Außenbereich. In der Klausur begegnet uns oft die Konstellation, dass ein Bebauungsplan unwirksam ist. Dessen Wirksamkeit ist daher meist zu prüfen. Die Prüfung setzt sich dann bei §§ 34, 35 BauGB fort.


LG JuraQuadrat · §² · Jura macht Spaß

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert