Beim erfolgsqualifizierten Versuch hat der Täter das Grunddelikt lediglich versucht, die besondere Folge (Erfolgsqualifikation) ist gleichsam fahrlässig eingetreten bzw. verursacht worden.
Kategorie: Schemata Strafrecht
Hier findest Du Schemata zum Strafrecht, die zum Einstieg hilfreich sind und dir helfen das Wissen im Strafrecht systematisch zu erfassen. Wenn Sie dir helfen kannst du mich gerne unterstützen!
Entschuldigender Notstand nach § 35 StGB lässt die Schuld entfallen.
Die Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB ist von der straflosen Beteiligung am Suizid abzugrenzen.
Hinsichtlich des Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft besteht ein Streit.
Die Gefangenenbefreiung ist in § 120 StGB geregelt.
Die Beleidigung ist in § 185 StGB geregelt.