Error in persona: Täter verwechselt die anvisierte Person oder Sache aufgrund einer fehlerhaften Identifizierung
aberratio ictus
Erlaubnistatbestandsirrtum: Täter irrt sich über die Tatumstände auf der Rechtfertigungsebene, bei deren tatsächlichen Vorliegen er gerechtfertigt wäre.
Heimtücke: Bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers durch den Täter.
Arglosigkeit: Arglos ist, wer sich keines Angriffs auf sein Leben bzw. seine körperliche Intergrität versieht.