Gesundheitsschädigung

Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften (pathologischen) Zustandes. Krankhaft ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichende Zustand.

RENGIER, STRAFR BT II, 20. AUFL., 2019, § 13 RN. 11