§ 52 StPO normiert ein Zeugnisverweigerungsrecht und eine Belehrungspflicht für dort genannte Personen.
Heute beschäftigen wir uns mit dem (EBV-) Schadensersatzanspruch nach §§ 990 I, 989 BGB und dessen Voraussetzungen im Einzelnen.
Strittig ist, welche Anforderungen an das „Bestimmen“ bei der Anstiftung (§ 26 StGB) zu stellen sind.
Heute beschäftigen wir uns mit dem interessanten Rechtsinstitut der Drittschadensliquidation (DSL) und dessen Voraussetzungen im Einzelnen.
Die Trunkenheit im Straßenverkehr ist in § 316 StGB geregelt.
Mord als Tötungsdelikt ist nach § 211 StGB strafbar.
Die Freiheitsberaubung ist in § 239 StGB geregelt.
Strittig ist, ob ein ärztlicher Heileingriff zur Strafbarkeit wegen Körperverletzung führen kann.
Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist von der einverständlichen Fremdgefährdung abzugrenzen. Fraglich ist nach welchem Maßstab diese Abgrenzung erfolgen soll.
Diebstahl ist in § 242 I StGB geregelt. Nicht selten ist der Trickdiebstahl vom Sachbetrug abzugrenzen.