Im heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit der Rechtsfrage, inwiefern Verfügungen über Einzelgegenstände Verfügungen über das Vermögen im Ganzen (§ 1365 BGB) darstellen.
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Im heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit der Rechtsfrage, inwiefern Verfügungen über Einzelgegenstände Verfügungen über das Vermögen im Ganzen (§ 1365 BGB) darstellen.