Heute beschäftigen wir uns mit Voraussetzungen des Versicherungsmissbrauchs (§ 265 StGB), der uns oft im Kontext der Brandstiftungsdelikte begegnet.
Schlagwort: § 265 StGB
Der Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) soll das Versicherungsvermögen und die Funktionsfähigkeit der Versicherungswirtschaft schützen. Hierfür wird die Strafbarkeit gegenüber dem versuchten Betrug (§ 263 I, II StGB) auf die Tathandlung vorverlagert.