Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB) stellt eine Schnitttelle zwischen den Vermögendelikten und den Verkehrsdelikten dar. Denn die Strafnorm stellt die Begehung bestimmter Vermögensdelikte unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs unter Strafe.