Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist von der einverständlichen Fremdgefährdung abzugrenzen. Fraglich ist nach welchem Maßstab diese Abgrenzung erfolgen soll.
Jura macht Spaß · Blog · Social Media
Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist von der einverständlichen Fremdgefährdung abzugrenzen. Fraglich ist nach welchem Maßstab diese Abgrenzung erfolgen soll.