Immer mehr Aufgaben werden von Computern wahrgenommen. Anders als ein Mensch, kann ein Computer aber nicht getäuscht werden. Diese Strafbarkeitslücke zum Betrug schließt der Tatbestand des Computerbetrugs (§ 263a StGB).
Wissen · Rechtsprechung · Probleme
Immer mehr Aufgaben werden von Computern wahrgenommen. Anders als ein Mensch, kann ein Computer aber nicht getäuscht werden. Diese Strafbarkeitslücke zum Betrug schließt der Tatbestand des Computerbetrugs (§ 263a StGB).