Der Salatblatt-Fall (BGHZ 66, 51) befasst sich schwerpunktmäßig mit dem vorvertraglichen Schuldverhältnis (c.ic.) und den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
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Der Salatblatt-Fall (BGHZ 66, 51) befasst sich schwerpunktmäßig mit dem vorvertraglichen Schuldverhältnis (c.ic.) und den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.