Mit dem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO wird die Überprüfung von Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht begehrt.
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Mit dem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO wird die Überprüfung von Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht begehrt.