Im Organstreitverfahren nach Art. 93 I Nr.1 GG, §§ 13 Nr.5, 63 ff. BVerfGG wird über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über Umfang von Rechten und Pflichten gestritten.
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Im Organstreitverfahren nach Art. 93 I Nr.1 GG, §§ 13 Nr.5, 63 ff. BVerfGG wird über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über Umfang von Rechten und Pflichten gestritten.