Das Polizeirecht als Eingriffsrecht greift meist in die Grundrechte der Betroffenen ein. Das polizeiliche Handeln bedarf nach dem Grundsatz des Vorbehalt des Gesetzes einer Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. Begeben wir uns daher auf die Suche.
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Das Polizeirecht als Eingriffsrecht greift meist in die Grundrechte der Betroffenen ein. Das polizeiliche Handeln bedarf nach dem Grundsatz des Vorbehalt des Gesetzes einer Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. Begeben wir uns daher auf die Suche.