Der Jungbullen-Fall (BGH, 11.01.1971 – VIII ZR 261/69) ist DER Klassiker in der zivilrechtlichen Rechtsprechung. Auf dem ersten Blick einfach gestrickt, entpuppt sich der unscheinbare Sachverhalt als elegante Verknüpfung von Problemen aus dem Sachen- und Bereicherungsrecht. Ein Must-Know!