Die Urkundsdelikte (§§ 267 ff. StGB) sind hoch examensrelevante Delikte, die in der Klausur oft zusammen mit dem Prozessbetrug (§ 263 StGB) geprüft werden. Werfen wir einen Blick auf diesen den Rechtsverkehr schützenden Normenkomplex.
Wissen · Rechtsprechung · Probleme
Die Urkundsdelikte (§§ 267 ff. StGB) sind hoch examensrelevante Delikte, die in der Klausur oft zusammen mit dem Prozessbetrug (§ 263 StGB) geprüft werden. Werfen wir einen Blick auf diesen den Rechtsverkehr schützenden Normenkomplex.