Überblick: Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

An dieser Stelle verschaffen wir uns einen Überblick über den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Das Eigentum an beweglichen Sachen kann durch Rechtsgeschäft, kraft Gesetzes oder durch Hoheitsakt erworben werden.

A. Überblick

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I. Rechtsgeschäft

Das Eigentum an beweglichen Sachen kann durch Rechtsgeschäft erworben werden. Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb ist in §§ 929 ff. BGB geregelt.

II. Gesetz

Das Eigentum an beweglichen Sachen kann kraft Gesetzes erworben werden.

III. Hoheitsakt

Das Eigentum an beweglichen Sachen kann durch Hoheitsakt erworben werden.

B. Zusammenfassung

Merke: Die Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen kann durch Rechtsgeschäft, kraft Gesetzes oder durch Hoheitsakt erfolgen.

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