Unmittelbares Ansetzen · Abgrenzung: Vorbereitung Versuch · Strafrecht AT

Das unmittelbare Ansetzen ist in § 22 StGB geregelt. Fraglich ist, wann der Täter zum Versuch unmittelbar ansetzt.

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

A. Streitstand

Streitstand: Abgrenzung – Vorbereitung vs. Versuch

M1: Sphärentheorie

M2: Theorie der Feuerprobe

M3: Gefährdungstheorie

M4: Zwischenaktstheorie

B. Hinweis

Der Streitstand zur Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch sollte nur angesprochen werden, wenn er relevant ist.


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