Versuch der Erfolgsqualifikation · Schema · Strafrecht AT

Beim Versuch der Erfolgsqualifikation hat der Täter bei der Verwirklichung des Grundtatbestands die schwere Folge der Erfolgsqualifikation i.S.d. § 18 StGB in seinen Vorsatz aufgenommen. Gleichsam ist die schwere Folge ausgeblieben.

Nach § 11 Abs.2 StGB sind erfolgsqualifizierte Delikte wie Vorsatzdelikte zu behandeln, sodass der Versuch der Erfolgsqualifikation möglich ist.. Es ist an eine Versuchsstrafbarkeit hinsichtlich der Erfolgsqualifikation zu denken.

A. Prüfungsschema

Schema: Versuch der Erfolgsqualifikation

I. Tatbestand

1. Grunddelikt (vollendet oder versucht)

2. Versuch der Erfolgsqualifikation

a) Tatentschluss: Eintritt der schweren Folge

b) Unmittelbares Ansetzen

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

B. Hinweis

Der Versuch der Erfolgsqualifikation ist vom erfolgsqualifizierten Versuch abzugrenzen.


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