Eine Tatsachenbehauptung ist durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt und ist der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich.
vgl. BVerfGE 94, 1, 8
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Eine Tatsachenbehauptung ist durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt und ist der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich.
vgl. BVerfGE 94, 1, 8