Heute beschäftigen wir uns mit der Abgrenzung von präventiver und repressiver Tätigkeit der Polizei.
Kategorie: Polizeirecht BW
Das Polizeirecht als Eingriffsrecht greift meist in die Grundrechte der Betroffenen ein. Das polizeiliche Handeln bedarf nach dem Grundsatz des Vorbehalt des Gesetzes einer Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. Begeben wir uns daher auf die Suche.
In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den Polizeibegriffen, also mit der Frage: Wer oder was ist überhaupt Polizei? Damit steigen wir in das Polizeirecht ein, um dieses Rechtsgebiet anschließend zu systematisieren und zu verstehen.