Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch ist auf Beseitigung eines hoheitlichen Eingriffs gerichtet.
Kategorie: Schemata Öffentliches Recht
Hier findest Du Schemata zum öffentlichen Recht, die zum Einstieg hilfreich sind und dir helfen das Wissen im Ö-Recht systematisch zu erfassen. Wenn Sie dir helfen kannst du mich gerne unterstützen!
Mit der in § 43 II, § 111, § 113 IV VwGO vorausgesetzten allgemeinen Leistungsklage begehrt der Kläger eine Leistung von der Verwaltung, die kein Verwaltungsakt ist, insbesondere einen Realakt.
Mit dem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO wird die Überprüfung von Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht begehrt.
Mit der Fortsetzungsfeststellungssklage nach § 113 I 4 VwGO begehrt der Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes.
Mit der Verpflichtungsklage nach § 42 I Alt.2 VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes.
Mit der Anfechtungsklage nach § 42 I Alt.1 VwGO begehrt der Kläger die Aufhebung eines noch nicht erledigten belastenden Verwaltungsaktes.
Mit dem Antrag nach § 80 V VwGO kann im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt werden.
Die einstweilige Anordnung (§ 123 I VwGO) dient dem vorläufigen Rechtsschutz. Sie ist statthaft, wenn im Hauptsacheverfahren keine Anfechtungsklage statthaft ist. Ein Blick in das Prüfungsschemata.
Im Organstreitverfahren nach Art. 93 I Nr.1 GG, §§ 13 Nr.5, 63 ff. BVerfGG wird über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über Umfang von Rechten und Pflichten gestritten.
Im Bund-Länder-Streitverfahren nach Art. 93 I Nr.3 GG, §§ 13 Nr.7, 68 ff. BVerfGG wird über den Umfang von Rechten und Pflichten des Bundes und der Länder gestritten.