Nötigung ist in § 240 I StGB geregelt. Sie ist meist subsidiär zu anderen Straftatbeständen.
Kategorie: Strafrecht BT
Strafrecht BT
Raub ist in § 249 StGB geregelt. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zur räuberischen Erpressung.
Die fahrlässige Tötung ist in § 222 StGB geregelt. Der Täter handelt ohne Vorsatz.
Heute beschäftigen wir uns mit einem Klassiker aus der Rechtsprechung: Dienstmützen-Fall (BGHSt 19, 387) mit Schnittstellen zu Diebstahl und Betrug.
Heute beschäftigen wir uns kurz mit den Tathandlungen der Brandstiftungsdelikte · „Inbrandsetzen“ und „durch Brandlegung zerstört“.
Heute beschäftigen wir uns mit Voraussetzungen des Versicherungsmissbrauchs (§ 265 StGB), der uns oft im Kontext der Brandstiftungsdelikte begegnet.
Die Sachbeschädigung ist in § 303 StGB geregelt.
Die Trunkenheit im Straßenverkehr ist in § 316 StGB geregelt.
Mord als Tötungsdelikt ist nach § 211 StGB strafbar.
Die Freiheitsberaubung ist in § 239 StGB geregelt.