Strittig ist, ob ein ärztlicher Heileingriff zur Strafbarkeit wegen Körperverletzung führen kann.
Kategorie: Strafrecht BT
Strafrecht BT
Diebstahl ist in § 242 I StGB geregelt. Nicht selten ist der Trickdiebstahl vom Sachbetrug abzugrenzen.
Die Körperverletzung ist in § 223 I StGB geregelt.
Die Körperverletzung mit Todesfolge ist in § 227 I StGB geregelt.
Die gefährliche Körperverletzung ist eine Qualifikation zu § 223 StGB.
Der Straftatbestand der Bedrohung ist in § 241 StGB geregelt.
Die Gefährdung des Straßenverkehrs als Straßenverkehrsdelikt ist in § 315c StGB geregelt.
Die Aussetzung ist in § 221 StGB geregelt.
Totschlag ist ein Tötungsdelikt und nach § 212 Abs.1 StGB strafbar.
Die Strafvereitelung ist in § 258 StGB geregelt.