Willkommen zu JuraQuadrat · dem medialen Angebot mit dem Jura wieder Spaß macht. Ich bin Mischa mit „Juraquadrat · Jura macht Spaß mit Wissen · Rechtsprechung · Problemen.“ Hallo!
Mit der in § 43 II, § 111, § 113 IV VwGO vorausgesetzten allgemeinen Leistungsklage begehrt der Kläger eine Leistung von der Verwaltung, die kein Verwaltungsakt ist, insbesondere einen Realakt.
Mit dem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO wird die Überprüfung von Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht begehrt.
Der Jungbullen-Fall (BGH, 11.01.1971 – VIII ZR 261/69) ist DER Klassiker in der zivilrechtlichen Rechtsprechung. Auf dem ersten Blick einfach gestrickt, entpuppt sich der unscheinbare Sachverhalt als elegante Verknüpfung von Problemen aus dem Sachen- und Bereicherungsrecht. Ein Must-Know!
Mit der Fortsetzungsfeststellungssklage nach § 113 I 4 VwGO begehrt der Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes.
Mit der Verpflichtungsklage nach § 42 I Alt.2 VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes.
Mit der Anfechtungsklage nach § 42 I Alt.1 VwGO begehrt der Kläger die Aufhebung eines noch nicht erledigten belastenden Verwaltungsaktes.
Mit dem Antrag nach § 80 V VwGO kann im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt werden.
Die einstweilige Anordnung (§ 123 I VwGO) dient dem vorläufigen Rechtsschutz. Sie ist statthaft, wenn im Hauptsacheverfahren keine Anfechtungsklage statthaft ist. Ein Blick in das Prüfungsschemata.
Heute beschäftigen wir uns mit der Abgrenzung von präventiver und repressiver Tätigkeit der Polizei.
Heute beschäftigen wir uns mit dem vorbeugenden Rechtsschutz im Verwaltungsrecht, der ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt.