Die Europäische Union hat einen gemeinsamen Binnenmarkt geschaffen, der Vorzüge bietet. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind fünf Grundfreiheiten normiert.
- Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
- Waren können grenzüberschreitend gehandelt werden
- Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
- Arbeitnehmer können grenzüberschreitend tätig werden
- Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
- Natürliche und juristische Personen können sich grenzüberschreitend niederlassen
- Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
- Dienstleistungen können grenzüberschreitend angeboten werden
- Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit, Art. 63 AEUV
- Gelder und Wertpapieren können grenzüberschreitend transferiert werden
LG JuraQuadrat · §² · Jura macht Spaß