Beim erfolgsqualifizierten Versuch hat der Täter das Grunddelikt lediglich versucht, die besondere Folge (Erfolgsqualifikation) ist gleichsam fahrlässig eingetreten bzw. verursacht worden.
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Beim erfolgsqualifizierten Versuch hat der Täter das Grunddelikt lediglich versucht, die besondere Folge (Erfolgsqualifikation) ist gleichsam fahrlässig eingetreten bzw. verursacht worden.