Heute beschäftigen wir uns mit dem Rechtsinstitut der culpa in contrahendo (c.i.c., Verschulden bei Vertragsschluss), §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB.
Schlagwort: Schuldrecht
Im Sachenrecht gelten einige Prinzipien (sachenrechtliche Grundprinzipien), die Du dir merken solltest. Am besten mit der „Pasta-Formel“! Pasta – Was hat es damit auf sich?