Aufgewendete Arbeitskraft als Verwendung? · Sachenrecht · Problem Zivilrecht

Im heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit der Streitfrage, ob aufgewendete Arbeitskraft eine Verwendung i.S.d. §§ 994 ff. BGB ist.

M1: Aufgewendete Arbeitskraft ist Verwendung, wenn im Rahmen eines Gewerbes oder Berufes geleistet

Nach einer Ansicht (MüKo-Raff § 994 Rn. 12.) ist die aufgewendete Arbeitskraft des Besitzers nur dann als Verwendung einzustufen, wenn sie im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit geleistet wird. Argumentiert wird mit einer Analogie zu § 1835 III BGB.

M2: Aufgewendete Arbeitskraft ist allgemein Verwendung

Nach anderer Ansicht (BGH NJW 1996, 921, 922) ist die aufgewendete Arbeitskraft als Verwendung einzustufen. Bedeutend ist, ob die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienende Arbeitsleistung einen geopferten Vermögenswert darstelle.


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