Schadensersatzanspruch, §§ 990 I, 989 BGB · Sachenrecht · Zivilrecht

Vindikationslage

Rechtshängigkeit oder Bösgläubigkeit

Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe der Sache

Verschulden

Rechtsfolge: Schadensersatz

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