Analog § 80 V 1 VwGO könnte der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung beim drohenden faktischen Vollzug statthaft sein.
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Analog § 80 V 1 VwGO könnte der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung beim drohenden faktischen Vollzug statthaft sein.