Das unmittelbare Ansetzen ist in § 22 StGB geregelt. Fraglich ist, wann der Täter zum Versuch unmittelbar ansetzt.
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
A. Streitstand
Streitstand: Abgrenzung – Vorbereitung vs. Versuch
M1: Sphärentheorie
M2: Theorie der Feuerprobe
M3: Gefährdungstheorie
M4: Zwischenaktstheorie
B. Hinweis
Der Streitstand zur Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch sollte nur angesprochen werden, wenn er relevant ist.
LG JuraQuadrat · §² · Jura macht Spaß