Strittig ist, ob ein ärztlicher Heileingriff zur Strafbarkeit wegen Körperverletzung führen kann.
A. Streitstand
Streitstand: Ärztlicher Heileingriff als Körperverletzung?
I. Einzelbetrachtung
Nach der Einzelfallbetrachtung liegt auch beim ärztlichen Heileingriff tatbestandlich eine Körperverletzung vor. Allenfalls ist eine Rechtfertigung im Rahmen der Einwilligung möglich.
II. Gesamtbetrachtung
Nach der Gesamtbetrachtung liegt bei einem nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommenen ärztlichen Heileingriff tatbestandlich keine Körperverletzung vor.
B. Hinweis
Für die Einzelfallbetrachtung spricht, dass Sie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Ausdruck verleiht.
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