Die Putativnotwehr ist ein Unterfall des Erlaubnistatbestandsirrtums. Es handelt sich um einen Erlaubnistatbestandsirrtum im Bereich der Notwehr.
Am besten prüft man diese aufgrund der verschiedenen Ansichten nach der Rechtswidrigkeit, aber vor der Schuld. Eine gute Überleitung: „X könnte sich eine Situation vorgestellt haben, die seine Taten rechtfertigt bei objektiven Vorliegen.„
A. Streitstand
Streitstand: Putativnotwehr
Sodann gelangt man zu den Theorien rund um den Erlaubnistatbestandsirrtum. Dazu bald mehr.
B. Beispiel: Hells-Angels-Fall
Ein gutes Beispiel für die Putativnotwehr ist der sogenannte „Hells-Angels-Fall„.

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