Vermieterpfandrecht, § 562 BGB · Schuldrecht · Schema Zivilrecht

Im heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Schemata bzw. den Voraussetzungen des Vermieterpfandrechts nach § 562 BGB.

A. Entstehung des Vermieterpfandrechts, § 562 BGB

I. Mietvertrag über Grundstücke oder Räume

II. Forderung des Vermieters aus dem Mietverhältnis

III. Einbringung einer Sache in den Mietbereich

Einbringen liegt vor, wenn der Mieter die Sache während der Mietzeit willentlich in die Mieträume geschafft hat.

IV. Eigentum des Mieters an der Sache

V. Keine Unpfändbarkeit der Sache

B. Kein Erlöschen des Vermieterpfandrechts

I. Berechtigte Entfernung der Sache aus dem Mietbereich (§ 562a BGB)

II. Aufgabe des Pfandrechts durch den Vermieter (§§ 1257, 1255 BGB)

III. Erlöschen der gesicherten Forderung (§§ 1257, 1252 BGB)

IV. Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Dritten (§ 936 BGB)

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