Verschaffe Dir im Zivilrecht einen Überblick über den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb von beweglichen Sachen nach §§ 929 ff. BGB.
Eigentumserwerb vom Berechtigten
Eigentumserwerb,
§ 929 S.1 BGB
Einigung + Übergabe
Eigentumserwerb kurzer Hand,
§ 929 S.2 BGB
Einigung + Besitz des Erwerbers
Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten
Gutgläubiger Eigentumserwerb,
§§ 929 S.1, 932 BGB
Einigung + Übergabe
Gutgläubiger Eigentumserwerb kurzer Hand,
§§ 929 S.2, 932 BGB
Einigung + Besitz des Erwerbers
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