Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb nach §§ 929 ff. BGB · Sachenrecht · Überblick Zivilrecht

Verschaffe Dir im Zivilrecht einen Überblick über den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb von beweglichen Sachen nach §§ 929 ff. BGB.

Eigentumserwerb vom Berechtigten

Eigentumserwerb,
§ 929 S.1 BGB

Einigung + Übergabe

Eigentumserwerb kurzer Hand,
§ 929 S.2 BGB

Einigung + Besitz des Erwerbers

Eigentumserwerb,
§ 929 S.1, 930 BGB

Einigung + Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses

Eigentumserwerb,
§ 929 S.1, 931 BGB

Einigung + Abtretung eines Herausgabeanspruchs

Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten

Gutgläubiger Eigentumserwerb,
§§ 929 S.1, 932 BGB

Einigung + Übergabe

Gutgläubiger Eigentumserwerb kurzer Hand,
§§ 929 S.2, 932 BGB

Einigung + Besitz des Erwerbers

Gutgläubiger Eigentumserwerb,
§ 929 S.1, 930, 933 BGB

Einigung + Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses

Gutgläubiger Eigentumserwerb,
§ 929 S.1, 931, 934 BGB

Einigung + Abtretung eines Herausgabeanspruchs


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