Bauliche Anlage · § 2 I 1 LBO · § 29 I BauGB · Baurecht BW

Zentral im Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungssrecht) ist der Begriff der baulichen Anlage.

Was ist eine bauliche Anlage nach § 2 I 1 LBO?

Der Begriff der baulichen Anlage ist in § 2 I 1 LBO (Landesbauordnung BW) legaldefiniert. Dies sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.

Was ist eine bauliche Anlage nach § 29 I BauGB?

Der Begriff der baulichen Anlage wird in § 29 I BauGB nicht legaldefiniert, aber vorausgesetzt. Auf keinen Fall darf man im Rahmen des Bauplanungsrechts auf die bauordnungsrechtliche Legaldefinition des § 2 I 1 LBO zurückgreifen. Dies ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung. Für das Bodenrecht (Bauplanungsrecht) ist der Bund nach Art. 74 I Nr.18 GG konkurrierend zuständig, für das Bauwesen (Bauordnungsrecht) sind die Länder dagegen nach Art. 30, 70 GG zuständig. Definition des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 44, 59, 61):

Bauliche Anlage i.S.d. § 29 BauGB ist eine auf Dauer mit dem Erdboden verbundene, künstliche Anlage, die Belange des § 1 V BauGB berühren kann, also von bodenrechtlicher Relevanz ist.

Zusammenfassung

Merke Dir den bauplanungsrechtlichen Begriff der baulichen Anlage (Bodenrechtliche Relevanz) für § 29 I BauGB. Den bauordnungsrechtlichen Begriff schlägst Du einfach in § 2 I 1 LBO nach.


LG JuraQuadrat · §² · Jura macht Spaß

One Reply to “Bauliche Anlage · § 2 I 1 LBO · § 29 I BauGB · Baurecht BW”

  1. Danke! Hat mir super weitergeholfen bei der Vorbereitung für meine Prüfung zum Verwaltungsfachwirt

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