Heute beschäftigen wir uns mit einem Klassiker aus der Rechtsprechung: Dienstmützen-Fall (BGHSt 19, 387) mit Schnittstellen zu Diebstahl und Betrug.
Das unmittelbare Ansetzen ist in § 22 StGB geregelt. Fraglich ist, wann der Täter zum Versuch unmittelbar ansetzt.
Heute beschäftigen wir uns kurz mit den Tathandlungen der Brandstiftungsdelikte · „Inbrandsetzen“ und „durch Brandlegung zerstört“.
Heute beschäftigen wir uns mit Voraussetzungen des Versicherungsmissbrauchs (§ 265 StGB), der uns oft im Kontext der Brandstiftungsdelikte begegnet.
Heute beschäftigen wir uns mit dem Rechtsinstitut der culpa in contrahendo (c.i.c., Verschulden bei Vertragsschluss), §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB.
Nötigungsnotstand liegt vor, wenn beim Notstand die Notstandslage auf die Nötigung (§ 240 StGB) durch einen Dritten zurück zu führen ist.
Die Sachbeschädigung ist in § 303 StGB geregelt.
Beim Versuch der Erfolgsqualifikation hat der Täter bei der Verwirklichung des Grundtatbestands die schwere Folge der Erfolgsqualifikation i.S.d. § 18 StGB in seinen Vorsatz aufgenommen. Gleichsam ist die schwere Folge ausgeblieben.
Der Rechtfertigungsgrund der Notwehr (§ 32 StGB) wird im Rahmen der Rechtswidrigkeit geprüft.
Beim Erlaubnistatbestandsirrtum (kurz: ETBI) stellt sich der Täter Umstände vor, bei deren Vorliegen sein Handeln gerechtfertigt wäre. Liegt dieser vor, ist die rechtliche Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums zu problematisieren.