Der Rechtfertigungsgrund der Notwehr (§ 32 StGB) wird im Rahmen der Rechtswidrigkeit geprüft.
Kategorie: Strafrecht
Beim Erlaubnistatbestandsirrtum (kurz: ETBI) stellt sich der Täter Umstände vor, bei deren Vorliegen sein Handeln gerechtfertigt wäre. Liegt dieser vor, ist die rechtliche Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums zu problematisieren.
§ 52 StPO normiert ein Zeugnisverweigerungsrecht und eine Belehrungspflicht für dort genannte Personen.
Strittig ist, welche Anforderungen an das „Bestimmen“ bei der Anstiftung (§ 26 StGB) zu stellen sind.
Die Trunkenheit im Straßenverkehr ist in § 316 StGB geregelt.
Mord als Tötungsdelikt ist nach § 211 StGB strafbar.
Die Freiheitsberaubung ist in § 239 StGB geregelt.
Strittig ist, ob ein ärztlicher Heileingriff zur Strafbarkeit wegen Körperverletzung führen kann.
Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist von der einverständlichen Fremdgefährdung abzugrenzen. Fraglich ist nach welchem Maßstab diese Abgrenzung erfolgen soll.
Diebstahl ist in § 242 I StGB geregelt. Nicht selten ist der Trickdiebstahl vom Sachbetrug abzugrenzen.